AGB

Allgemeine Reisevermittlungsbedingungen (ARB)

PHILAIR INTERNATIONAL GmbH

 

Sehr geehrter Reisekunde,

wir danken Ihnen für das Vertrauen, welches Sie uns mit dem Auftrag zur Vermittlung Ihrer Reise erweisen. Wir setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Sie bestens zu beraten und Ihren Vermittlungsauftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit abzuwickeln. Hierzu helfen klare Vereinbarungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten.

Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Reisekunden und der Philair International GmbH als Reisevermittler zustande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrages). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns mit Ihrem Vermittlungsauftrag zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie können die ARB auch hier downloaden.

 

1. Vertragsschluss

1.1. Mit dem Buchungsauftrag des Reisekunden, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail/Internet) erteilt werden kann, bietet dieser dem Reisevermittler verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch die Annahmeerklärung seitens des Reisevermittlers zustande kommt. Der Vertragsschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Wege erteilt, so bestätigt der Reisevermittler in der Regel zunächst nur den Eingang des Auftrags des Reisekunden auf elektronischem Wege. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsvertrages dar.

1.2. Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit der Philair International GmbH kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermitlung erstreckt  sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen dem Reisekunden und dem gewünschten Leistungsträger (Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Reiseversicherer etc.).

1.3. Sollte die vom Reisekunden gewünschte Leistung noch verfügbar sein und kommt ein Vertrag zwischen dem Reiseanbieter und dem dem Reisekunden zustande, so sind zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseanbieters Bestandteil des Vertrages. Hierin können Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung (soweit vorgesehen), Zahlungsbestimmungen, Bestimmungen über Fälligkeit und weitere Beschränkungen geregelt sein.

 

2. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers / Reisekunden, Auskünfte, Hinweise

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen der Philair International GmbH und dem Reisekunden geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.

2.2. Der Reisevermittler, wie auch der Reisekunde selbst, ist verpflichtet die dem Reisekunden ausgehändigten Buchungsbestätigungen des/der vermittelnden Unternehmen(s), Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und mit dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Reisekunde ist verpflichtet, den Reisevermittler von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Übereinstimmungen unverzüglich zu unterrichten.

2.3. Die Philair International GmbH hat die Berechtigung von den Buchungsvorgaben des Reisekunden abzuweichen, wenn sie nach den Umständen davon ausgehen kann, dass der Reisekunde die Abweichungen billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es dem Reisevermittler nicht möglich ist, den Reisekunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und dessen Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des von dem Reisekunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.

2.4. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet die Philair International GmbH im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Informationen an den Reisekunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftsverteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

2.5. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 676 BGB nicht, es sein denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

2.6. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die Philair International GmbH als Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

2.7. Beim Verkauf von Flugscheinen ist die Philair International GmbH nach der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet, den Reisekunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsbedingungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste ("Black List") über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften kann als pdf-Datei über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm eingesehen und downgeloaded werden.

2.8. Wurde die Philair International GmbH über den Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nicht unterrichtet, so ist sie für die Nichteinhaltung dieser Vorschrift nicht verantwortlich.

 

3. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

3.1. Der Reisekunde ist für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten selbst verantwortlich. Daher ist dieser angehalten sowohl die Reiseinformationen des Reisevermittlers als auch des jeweiligen Leistungsträgers zu ebensolchen Bestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung von etwaigen Dokumenten, zu beachten. Jegliche Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisekunden, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine Nicht- oder Falschinformation durch das Reisebüro bedingt.

3.2. Die Philair International GmbH unterrichtet den Reisekunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihr hierzu von dem Reisekunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- und Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einer dem Reisekunden vorliegenden Leistungsbeschreibung  des jeweiligen Leistungsträgers enthalten sind.

3.3. Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen bestehenden Informationspflicht, kann die Philair International GmbH ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Reisekunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und dass hinsichtlich der Personen keine Besonderheiten (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

3.4. Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.

3.5. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht - ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen  - nicht. Die Philair International GmbH kann ihrer Hinweispflicht auch dadurch nachkommen, dass sie den Reisekunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsquellen verweist.

3.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend in Bezug auf die Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Maßnahmen durch den Reisekunden und seine Mitreisenden.

3.7. Der Reisevermittler ist dazu verpflichtet den Reisekunden darüber zu informieren , ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt die Philair International GmbH dem Reisekunden den Abschluss einer ebensolchen sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei der Buchung von dem Reisekunden abgeschlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung hinsichtlich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit die Reiseversicherungen Gegenstand der Vermittlung sind, besteht eine Informationspflicht seitens der Philair International GmbH insbesondere insoweit nicht, als dass sich der Reisekunde aus dem ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Versicherungsanbieters oder dem Anbieter der durch die Philair International GmbH vermittelten Reiseleistung über die Versicherungsbedingungen entsprechenden unterrichten können.

3.8. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reiseleistungen erforderlichen Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann die Philair International GmbH ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihr entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - für Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Zudem wird dem Reisekunden ein Bearbeitungsentgelt von mindestens 40,00 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) pro Buchung in Rechnung gestellt. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

3.9. Deutsche Australienreisende bekommen bei der Buchung ihrer Reise auf den australischen Kontinent bei Philair International das Visum kostenlos.

3.10. Bei Balikbayan-Flügen auf die Philippinen benötigen der deutsche Ehepartner und die Kinder kein Visum, wenn diese auf dem Hinflug mit dem Ehepartner/Elternteil mit philippinischer Staatsbürgerschaft zusammen fliegen. Allgemein besteht für Bürger der EU die Möglichkeit eines 21-tägigen visumfreien Aufenthalts auf den Philippinen. Bei Aufenthalten darüber hinaus, wird ein Visum benötigt. Reisekunden sollten vor allem die Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland und auf der Homepage der Philair International GmbH beachten.

3.11. Um Komplikationen bei der Ein- und Ausreise in die jeweiligen Reiseländer zu vermeiden, sollte der Reisekunde darauf achten, dass der Reisepass bei Antritt des Rückfluges noch eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten aufweist und der Reisekunde sich rechtzeitig über die Visumsbedingungen seines Reiselandes informiert hat bzw. ein Visum beantragt hat.

3.12. Die Philair International GmbH haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und auch nicht für den rechtzeitigen Zugang, es sein denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von ihr schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

 

4. Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten, Buchungsbestätigung, Umbuchung, Stornierung

4.1. Bei der Vermittlung eines Flugscheines einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten wird die Philair International GmbH ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringt sie keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienflug- oder Bahngesellschaft.

4.2. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine Vergütung der Vermittlungstätigkeit der Philair International GmbH für den Reisekunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann der Reisevermittler hierfür die von der Fluggesellschaft und unter der Flugleistung aufgeführten Bearbeitungsentgelte einziehen. Der Reisekunde hat bitte zu beachten, dass bei einem Nichterscheinen zum Check-In ("No-show") die Fluggesellschaft den Flugpreis in voller Höhe einbehalten kann. Ansonsten gelten folgende variable Storno- und Umbuchungsgebühren:

a) nach Reisebestätigung: Mindestens 100,00 EUR

b) nach Ticketausstellung: Mindestens 450,00 EUR

4.3. Bei Flügen auf die Philippinen: Ethnische Flugpreise gelten für philippinische und ehemalige philippinische Staatsbürger und deren Familienangehörigen. Ethnische Passagiere und deren Familien müssen mindestens eine Flugstrecke gemeinsam reisen.

4.4.Kurzfristige Änderungen der bei Philair International angegebenen Preise (aufgrund von kurzfristigenTicketpreisänderungen, Erhöhung des Kerosinzuschlags, Steuern etc. durch die Fluggesellschaften) behaltet sich die Philair International GmbH vor.

4.5. Als einbuchende Agentur wird die Philair International GmbH vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit ist sie dem Reisekunden gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet. Zudem ist sie als Reisevermittler berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit ggf. erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an die Philair International GmbH ist ohne Einfluss auf den vom Reisekunden zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen und richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

4.6. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisekunden und der Fluggesellschaft bzw. der Bahngesellschaft gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Flug- oder Bahngesellschaft.

4.7. Die vom Reisekunden getätigte Buchung gilt zu dem Zeitpunkt als angenommen, zu dem dieser die Buchungsbestätigung erhalten hat. Der Reisekunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und die Philair International GmbH ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von zwei Tagen nach Buchungsbestätigung erfolgt, kann im Einzelfall nur gegen eine Gebühr von 50,00 EUR berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

4.8. Bei Bestellung von Linienflugtickets ist unbedingt darauf zu achten, dass die Namen / Vornamen der Reiseteilnehmer richtig und vollständig an die Philair International GmbH übermittelt werden. Da die meisten Linienflugtickets mittlerweile eine sofortige Ticketausstellung erfordern und internationale Bestimmungen dies aus Sicherheitsgründen verbieten, ist eine nachträgliche Namensänderung nicht möglich. Muss eine Neubuchung unter dem richtigen Namen durchgeführt werden, können zuvor gebuchte billigere Flugtarife aufgrund von fehlenden freien Plätzen nicht mehr verfügbar sein und daher nicht garantiert werden.

4.9.Flugtickets werden dem Reisekunden in der Regel unmittelbar nach Zahlungsbestätigung per E-Mail (sog. E-Tickets) und im Einzelfall per Post zugesandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluglinie für den Reisekunden hinterlegt. Voraussetzung für eine postalische Zustellung / Hinterlegung ist ebenfalls der vollständige Eingang des Reisepreises bei der Philair International GmbH.

4.10. Im Fall von Pauschalreisen erhält der Reisekunde die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Letzteres wird diesem gesondert mitgeteilt.

4.11. Der Reisekunde ist dafür verantwortlich, Check-In-Zeiten, die nochmalige Bestätigung von Rückflügen und anderen Angelegenheiten, die Vorgaben der Fluggesellschaften und/oder anderer Anbieter betreffen, einzuhalten.

4.12. Zudem sollte der Reisekunde beachten, dass die jeweiligen Fluggesellschaften verschiedene Richtlinien für die Ausstellung von elektronischen Tickets (E-Tickets) haben. Die Philair International GmbH kann bei Verstößen gegen diese Richtlinien der Reiseanbieter keinerlei Verantwortung übernehmen. Dem Reisekunden wird daher dringend empfohlen, sich vor der Abreise mit den Richtlinien und Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft vertraut zu machen.

4.13. Ticketing Time Limit: Bucht der Reisekunde über die Philair International GmbH einen Flug bei einer Fluggesellschaft, wird ein sog. Ticketing Time Limit (TTL) für diese Buchung gesetzt. Das bedeutet, dass die Buchung und in diesem Sinne das Ticket bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgestellt werden muss. Ansonsten wird der Flug automatisch storniert. Das Reisebüro teilt dem Reisekunden das TTL in der Flugbestätigung und Rechnung mit. Sollte der Reisekunde nicht sicher sein, bis zu welchem Zeitpunkt der Flugschein ausgestellt werden muss, sollte sich dieser unverzüglich an das Reisebüro wenden. Wenn die Frist für die Ausstellung eines Flugscheins abgelaufen ist, wird keine Gebühr erhoben. Jedoch muss der Reisekunde dann die Reise neu einbuchen lassen. Die Verfügbarkeit der ursprünglich gewünschten Flüge kann in diesem Fall nicht garantiert werden. Sollte der Reisekunde nach Rechnungsstellung das TTL nicht einhalten, weil dieser nicht rechtzeitig den Flugpreis bezahlt bzw. den vereinbarten Anzahlungsbetrag entrichtet hat und der Flug seitens der Fluggesellschaft  storniert worden ist, so muss die Philair International GmbH eine Gebühr von 100,00 EUR erheben. Es wird daher empfohlen die Online-Buchungsmöglichkeit auf der Homepage von Philair International zu nutzen, um das TTL zu umgehen, da die Flugscheine bei der Buchung gleich ausgestellt werden.

 

5. Zahlungen, Zahlungsarten, Aufwendungsersatz, Inkasso

5.1. Die Philair International GmbH ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.

5.2. Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig. Abweichende Anzahlungssätze sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Veranstalter zu entnehmen.

5.3. Die Beträge für die An- und Restzahlung für Linienflüge und ggf. Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Je nach Flugtarif werden die Kosten für Linienflüge nach Buchungsbestätigung in voller Höhe fällig bzw. es wird seitens der Philair International GmbH eine Anzahlungsmöglichkeit von mindestens 100,00 EUR pro Buchung gewährt.

5.4. Bei Ausstellung des Flugtickets ist die Zahlung des Gesamtpreises fällig.

5.5. Die Gebühren für die Vermittlungstätigkeit werden im Falle einer Stornierung der Flüge nicht erstattet, außer die Stornierung beruht auf einem Verschulden des Reisebüros der Philair International GmbH und/oder eines Erfüllungsgehilfen. Bei Stornierung wegen Flugzeitänderungen und/oder Flugstreichungen wird die erhobene Gebühr ebenfalls nicht erstattet.

5.6. Die Gebühren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig. Bei Stornierung der Buchung vor Ticketausstellung wird die Anzahlung von 100,00 EUR in der Regel als Stornogebühr übernommen und dementsprechend ausgewiesen.

5.7. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch Überweisung oder in bar im Reisebüro. Wenn es schnell gehen muss, kann der Reisekunde dem Reisebüro den Überweisungsbeleg der Bank zufaxen oder mailen (z.B. als jpg-/pdf-Anhang) und das Ticket kann sofort ausgestellt werden.

5.8. Eine Zahlung im Lastschriftverfahren ist ebenfalls möglich. Das Reisebüro benötigt dazu die Bankverbindung des Reisekunden, seine Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie ein entsprechendes Einverständnis zum Lastschriftverfahren seitens des Kunden.

5.9. Bei Kreditkartenzahlung muss der Reisekunde beachten, dass ein anfallendes Disagio auf den Ticketpreis aufgeschlagen werden muss:

a) MASTER CARD / VISA 1,2% des Bruttopreises

b) AMEXCO 1,95% des Bruttopreises

c) AIR-PLUS 2% des Bruttopreises

Zu beachten ist auch, dass bei einigen Angeboten der Fluggesellschaften eine Kreditkartenzahlung ausgeschlossen sein kann.

5.10. Sollte der Reisekunde eine Kreditkarte bzw. Einzug per Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel wählen, erteilt dieser der Philair International GmbH die ausdrückliche Ermächtigung im Auftrag des Reiseveranstalters oder der Fluglinie den geschuldeten Reisepreis über dessen Kreditkartennummer einzuziehen bzw. die jeweiligen Daten an den Reiseveranstalter oder die Fluglinie weiterzuleiten.

5.11. Die Philair International GmbH kann auch dann, wenn ein Vertrag mit einem zu vermittelnden Unternehmen nicht zustande kommt, einen Aufwendungsersatz verlangen, wenn diese bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde.

5.12. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung kann die Philair International GmbH einen Aufwendungsersatz und ein Bearbeitungsentgelt in folgenden Fällen verlangen, bei denen durch besondere Umstände bei der Reisevermittlung Aufwendungen und Arbeitsaufwand entstehen, die nicht durch Entgelte des touristischen Anbieters an das Reisebüro abgedeckt sind:

a) Visabschaffungen

b) Die Beschaffung sonstiger Unterlagen, soweit sie nicht zu den gewöhnlichen Reiseunterlagen gehören.

c) Telefon-, Telex- und Telefaxgebühren für Anfragen bei kurzfristigen Buchungen von 7 Tagen vor Reiseantritt oder später

d) Bei speziellen Anfragen auf Wunsch des Reisekunden sowie bei allgemeinen Buchungsanfragen, bei denen das Reisebüro einen über dem üblichen Umfang liegenden Aufwand nachweist.

e) Für die Bearbeitung von Stornovorgängen, soweit dies über die Weiterleitung der Stornomitteilung an den Veranstalter sowie der Stornorechnung an den Reisekunden hinausgeht.

5.13. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz umfasst die baren Auslagen  für Telefon-, Telex- und Telefaxgebühren sowie Porti und - soweit nicht anderes vereinbart - eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR pro Buchung.

5.14. Aufwendungsersatz kann die Philair International GmbH auch insoweit vom Reisekunden verlangen, als sie unter der Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen den Preis einer vermittelten Leistung (insbesondere den Reisepreis einer Pauschalreise) oder Rücktritts-/Stornokosten an den Reiseveranstalter an den Reiseveranstalter verauslagt haben. Diesem Anspruch kann der Reisekunde Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter/Leistungsträger nicht entgegenhalten, es sei denn, dass die Philair International GmbH eine Mithaftung aus dem Reisevermittlungsvertrag trifft.

5.15. Soweit sichergestellt ist, dass dies gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen - bzw. bei Pauschalreisen - unter Berücksichtigung von § 651k BGB geschieht, ist die Philair International GmbH berechtigt, den Preis der vermittelten Leistungen gegenüber dem vermittelten Unternehmen zu verauslagen. Hierbei ist sie zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen über die Vorzahlungspflicht des Reisekunden verpflichtet. Die Philair International GmbH kann von dem Reisekunden den Ersatz dieser Auslagen nach Maßgabe von Ziffer 5.14. verlangen.

 

6. Haftung des Reisevermittlers

6.1. Die Philair International GmbH haftet dafür, dass die Vermittlung, insbesondere die Beratung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung der Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Sie haftet nicht für den Vermittlungserfolg selbst, also nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem touristischen Anbieter zustande kommt.

6.2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet die Philair International GmbH als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Reisekunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.

6.3. Die Philair International GmbH haftet als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der vermittelten Leistungen selbst. Insbesondere bei der Vermittlung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise im Sinne §§ 651a ff. BGB) sind Vertragspartner ausschließlich die jeweiligen Unernehmen, welche die touristische Leistung erbringen. Dies gilt nur dann nicht, wenn nach den Umständen der Buchung der Anschein begründet wird, dass die Philair International GmbH solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringen (§ 651a Abs. 2 BGB).

6.4. Kommt der der Philair International GmbH bei der Buchung von Flügen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so bestimmt sich deren Haftung bei innerdeutschen Flügen ausschließlich nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, bei internationalen Flügen nach den internationalen Abkommen von Warschau, Guadalajara und Den Haag, soweit diese anwendbar sind.

6.5. Kommt der Reisekunde seiner Verpflichtung, die Philair International GmbH bezüglich der Reiseunterlagen von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten schuldhaft nicht nach, so ist dieser für einen ihm hieraus entstandenen Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB). War der Fehler auf Seiten der Philair International GmbH bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt nicht erkennbar, entfällt eine Haftung auf Seiten des Reisevermittlers ganz.

6.6. Bei Reklamationen gegenüber dem vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung der Philair International GmbH auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Reisekunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen. Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Weiterleitung von Reklamationen oder zur Führung weitergehender Korrespondenz besteht nicht.

6.7. Die Haftung der Philair International GmbH als Reisevermittler ist im übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht ihre vertraglichen Hauptpflichten verletzt oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

6.8. Bei der Äußerung besonderer Wünsche, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers sind, gibt die Philair International GmbH weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich dabei ausschließlich um eine an den Reisevermittler bzw. den Leistungsträger gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.

 

7. Ausschlussfrist, Verjährung, Gerichtsstand

7.1. Sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reisekunde gegenüber dem Reisevermittler innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich mit dem Leistungsträger vereinbarten Reiseende geltend zu machen. Ansprüche gegen den Reisevermittler bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.

7.2. Ansprüche gegen die Philair International GmbH als Reisevermittler - ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren in 6 Monaten ab dem vertraglichen Rückreisedatum. Hat der Reisekunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reisevermittler die Ansprüche schriftlich zurückweist.

7.3. Für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz der Philair International GmbH, soweit der Reisemittler Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat.

7.4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vermittlungsvertrags als Ganzen nicht berühren.

 

Bonn, den 28.04.2008



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